Notizen

Die Firma der Eltern nicht übernehmen wollen, obwohl Sie es könnten

Mit jemandem, der weder zur Firma noch zur Familie gehört und an der Übergabe nichts verdient. Können heisst nicht müssen; ob es am Betrieb, an den Bedingungen oder am Druck liegt, klären Sie besser, bevor die Eltern es erfahren. Wer das zuerst für sich klären will, findet dieses Gespräch bei Winn Chelini in Zürich, an der Goldküste und in Zug.

Warum sagen Nachfolger jahrelang nichts, obwohl die Zahlen stimmen?

Weil es keinen guten Moment gibt. Läuft das Familienunternehmen gut, klingt «Ich will nicht» undankbar; läuft es schlecht, wie Flucht. Und je besser Sie es machen, desto schwerer lässt sich der Satz sagen: Wer so gut ist, kann doch nicht ernsthaft nicht wollen.

Der zweite Grund ist das Umfeld. Wer den Satz hören könnte, gehört zur Firma oder zur Familie: der Vater, der die Übergabe seit Jahren plant, die Mutter, die beide Seiten zusammenhält, der Verwaltungsrat, der Treuhänder der Eltern, das Kader. Bei jedem löst er sofort etwas aus: einen Plan, eine Enttäuschung, ein Gerücht im Gewerbeverband. Also bleibt er unausgesprochen und wächst.

Übergabeplan, Bewertung, Recht und Steuern klären Sie mit anderen. Hier geht es um eine Person, Sie, und um die Frage davor: was Sie wollen, bevor Sie es jemandem sagen.

Nicht wollen, nicht können, nicht so: welche drei Dinge müssen Sie auseinanderhalten?

«Ich will die Firma nicht» steht meist für einen von drei Sätzen, und jeder hat andere Folgen.

  1. Ich will es nicht. Nicht diese Branche, nicht dreissig Jahre am selben Ort, nicht dieses Leben. Dann geht die Firma an jemand anderen; offen ist nur noch, wann und wie.
  2. Ich kann es nicht – so, wie es jetzt läuft. Nicht die Fähigkeit fehlt, sondern die Luft: ein Vater, der jeden Entscheid gegenzeichnet, ein Verwaltungsrat, der aus seinen Freunden besteht. Dann sind die Bedingungen das Problem.
  3. Ich will es nicht so. Nicht als Erbe, der übernimmt, was fertig ist, sondern als Unternehmer, der etwas anderes daraus macht. Das ist ein Wille, kein Nein.

Von innen fühlen sich die drei gleich an. Von aussen sind sie leicht zu unterscheiden, sofern die Person, die nachfragt, neutral bleibt und nicht schon weiss, welche Antwort ihr am liebsten wäre. Erst wenn das auseinandergehalten ist, lohnt sich die Frage nach dem Wie und Wann.

Ist der Plan Ihrer Partnerin ein Ausweg oder Ihre Entscheidung?

Die Frage kommt selten allein. Die Partnerin hat ein Angebot in einer anderen Stadt, der Partner will zurück in sein Land, und plötzlich gibt es einen Grund, der sich leichter aussprechen lässt als der eigene: «Wir ziehen weg.» Das ist bequem und gefährlich. Wenn der Umzug der Grund ist, sind Sie der Firma ausgewichen, aber Sie haben nicht entschieden; scheitert die Beziehung später, steht die Frage wieder da – und die Firma ist weg. Umgekehrt kann der Umzug die richtige Entscheidung sein; nur muss sie dann auch stehen, wenn Sie die Firma aus der Rechnung nehmen.

Deshalb stelle ich drei Fragen: Was wollen Sie mit der Firma? Was mit dieser Beziehung? Und was wollen Sie einfach loswerden? Die dritte Frage ist die unangenehmste, denn «ich will, dass der Druck aufhört» ist keine Entscheidung, sondern ein Zustand; er kommt mit dem nächsten Entscheid zurück.

Ich spreche mit Ihnen allein, nicht mit Paaren; das Gespräch mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner führen Sie danach selbst.

Was schulden Sie den Eltern, was den Mitarbeitenden – und was nicht?

Schuldgefühle sind hier ein Preis, und einen Preis kann man aufschlüsseln.

Den Eltern schulden Sie Ehrlichkeit, früh genug, damit sie noch handeln können. Was Sie ihnen nicht schulden, ist Ihr Arbeitsleben. Eine Firma ist ein Vermögenswert und ein Lebenswerk; ein Kind ist weder das eine noch das andere. Wer die Firma weiterführt, um den Eltern eine Enttäuschung zu ersparen, verschiebt sie um zwanzig Jahre und verteilt sie auf mehr Menschen.

Den Mitarbeitenden schulden Sie eine Firma, die geführt wird, nicht Sie persönlich als Chef. Ob eine externe Geschäftsführung, die den Posten will, für sie besser wäre als ein Nachfolger, der bleibt, weil er nicht gehen konnte, ist eine Frage, die Sie sich stellen dürfen.

Beteiligung, Aktionärbindungsvertrag, Lohn, Erbvorbezug: Das ist Sache von Treuhänder und Anwältin, am besten Ihren eigenen. Ich berate dazu nicht, vermittle niemanden und erhalte keine Provision.

Ist ein Gespräch mit einem Aussenstehenden Feigheit auf dem Umweg?

Feigheit wäre, das Gespräch mit den Eltern durch Gespräche mit anderen zu ersetzen. Vorbereitung ist, es einmal laut zu sagen, bevor man es dort sagt, wo es nicht mehr zurückgenommen werden kann. Ich habe viele Jahre als Ingenieur in grossen Projekten gearbeitet; dort prüft man ein Bauteil, bevor jemand darauf baut.

Im Gespräch sagen Sie den Satz zum ersten Mal zu jemandem, der nicht zu Ihrer Firma und nicht zu Ihrer Familie gehört. Ich frage nach: welcher der drei Sätze Ihrer ist und welche Annahme über die Reaktion Ihres Vaters Sie nie geprüft haben. Dann sage ich Ihnen, was ich sehe, auch die unbequeme Variante: dass Sie vielleicht doch wollen, nur nicht zu diesen Bedingungen – oder dass Sie wirklich nicht wollen und die Bedingungen nur der bequemere Grund waren. Widersprechen Sie ruhig. Am Ende halten wir fest, was Sie als Nächstes tun, oder bewusst noch nichts. Drängt eine Frist, lesen Sie Entscheidung unter Zeitdruck: warum oft ein Gespräch reicht.

Eine Grenze: Wenn der Schlaf seit Wochen fehlt, die Freude an allem verloren ist oder Gedanken kommen, sich etwas anzutun, ist nicht ein Gesprächspartner die erste Adresse, sondern Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Psychotherapeutin; in einer akuten Krise die Dargebotene Hand, Telefon 143, im Notfall 144. Ich stelle keine Diagnosen und sage es Ihnen, wenn Sie mehr brauchen; siehe Wann brauchen Sie einen Therapeuten, wann genügt ein Gesprächspartner?.

Warum ist ein Nachfolgeberater das falsche Gegenüber – und wer ist das richtige?

Nachfolgeberater, Banken und Treuhänder werden dafür bezahlt, dass die Übergabe gelingt; wer am Ja verdient, hört das Nein schlechter. Mehr dazu in Mit wem reden, wenn alle etwas von Ihnen wollen?.

Ein Sparringspartner ist ein unabhängiges Gegenüber, das an keiner Ihrer Antworten verdient: kein Mandat von Firma, Bank oder Verband, keine Provision, keine Rolle in der Übergabe, bezahlt pro Gespräch, von Ihnen. Grundlagen: Was ist ein Sparringspartner?.

Weil Zug und die Goldküste klein sind, noch ein Wort zur Vertraulichkeit: Ich verpflichte mich schriftlich zur Verschwiegenheit, auch darüber, dass wir uns kennen. Die Zusage hat drei Grenzen: eine rechtsverbindliche Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde, akute Gefahr für Leib und Leben, das Wohl eines Kindes. Stellt sich heraus, dass ich jemanden aus Ihrer Firma oder Familie kenne, sage ich es Ihnen, und Sie entscheiden, ob wir weitermachen; meldet sich später jemand von dort mit derselben Frage, bleibe ich bei einer Seite: bei Ihnen. Ich zeichne nichts auf; knappe Notizen vernichte ich spätestens zwölf Monate nach dem letzten Gespräch. Ein Berufsgeheimnis wie das von Ärzten oder Anwälten (Art. 321 StGB) habe ich nicht und verspreche keines; siehe Hat ein Coach Schweigepflicht? Was in der Schweiz gilt.

Ich komme zu Ihnen nach Hause oder an einen ruhigen Ort in Zug, Zürich oder an der Goldküste, auf Deutsch oder Englisch. Der Preis richtet sich nach Format und Dauer; Sie erfahren ihn im vertraulichen Gespräch vorab, bevor Sie sich entscheiden. Die Formate: Sparring.

Kurz gesagt

Dass Sie die Firma führen könnten, heisst nicht, dass Sie es müssen; und dass Sie nicht wollen, ist erst eine Entscheidung, wenn Sie wissen, ob es am Betrieb, an den Bedingungen oder am Druck liegt. Das klären Sie am besten, bevor Sie es den Eltern sagen, mit jemandem, der an der Übergabe nichts verdient und weder zu Ihrer Firma noch zu Ihrer Familie gehört. Der Satz am Esstisch gehört dann Ihnen, nicht Ihrer Partnerin und nicht dem Treuhänder.

Wenn Sie diese Frage mit jemandem durchdenken möchten, der nichts davon hat: Winn Chelini, unabhängiger Vertrauter und Sparringspartner in Zürich, an der Goldküste und in Zug. Der erste Schritt ist ein vertrauliches Gespräch – 20 Minuten, telefonisch oder per Video, kostenlos und ohne Nachfassen.

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Kurz beantwortet

Fragen zu diesem Thema

Muss ich mehrere Gespräche buchen, und wie wird abgerechnet?

Nein. Kein Abo, kein Paket, keine Mindestanzahl: Nach dem ersten Gespräch entscheiden Sie, ob es ein zweites braucht. Der Preis ist fix und richtet sich nach Format und Dauer, nie nach Ihrer Person; Sie erfahren ihn im vertraulichen Gespräch vorab, bevor Sie sich entscheiden. Sie bezahlen privat, ohne Krankenkasse; die Rechnung geht an die Adresse, die Sie mir angeben, und nennt kein Thema.

Arbeiten Sie auch für Firmen, Banken oder Verbände in Zug und Zürich?

Nein. Ich habe kein Mandat von Unternehmen, Banken, Treuhändern oder Verbänden, arbeite allein, ohne Team, und werde pro Gespräch von der Person bezahlt, die mit mir spricht. Wenn Sie mit mir reden, spreche ich nicht mit Ihren Eltern, deren Verwaltungsrat oder deren Beratern, auch nicht darüber, dass wir uns kennen. Die Zusage ist schriftlich und hat drei Grenzen; sie stehen unten.

Kann meine Partnerin oder mein Partner später einmal dabei sein?

Ich führe Einzelgespräche; in einem Konflikt arbeite ich mit einer Seite. Hat Ihre Partnerin oder Ihr Partner selbst eine Frage, ist ein separates Gespräch möglich, auf Deutsch oder Englisch, solange es nicht um dieselbe offene Frage zwischen Ihnen beiden geht; dann bleibe ich bei Ihnen. Das Gespräch zu zweit über Ihre gemeinsame Zukunft führen Sie selbst; meines bereitet es vor.

Quellen

  1. Art. 321 StGB (Verletzung des Berufsgeheimnisses), Fedlex – fedlex.admin.ch, abgerufen am
  2. Chelini, Sparring: Formate und Ablauf, Stand 31.10.2026 – chelini.ch, abgerufen am

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Das vertrauliche Gespräch. Kostenlos, 20 Minuten.

Am Telefon oder per Video. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts begründen. Danach wissen Sie, ob meine Art zu Ihnen passt.

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