Notizen

Früher aufhören als geplant: Ist es Zeit, oder sind Sie nur müde?

Ob es Zeit ist, zeigt nicht die Müdigkeit, sondern was Sie noch hält: die Arbeit selbst oder bloss die Struktur, die Ihre Position dem Tag gibt. Ferien heilen Müdigkeit, nicht die Frage; im Haus darf sie niemand hören. Ein Gegenüber ausserhalb von Klinik, Kanzlei und Haus ist Winn Chelini, Sparringspartner in Zürich, an der Goldküste und in Zug.

Woran merken Sie, dass es Zeit ist – und woran, dass Sie nur müde sind?

Was der Vorbezug kostet, rechnet Ihnen die Pensionskasse oder eine Vorsorgeberaterin aus; Kündigungsfrist, Konkurrenzverbot und Abfindung prüft eine Anwältin für Arbeitsrecht; die Steuern rechnet der Treuhänder, sobald der Entscheid steht. Hier geht es um die Frage davor: ob der Entscheid überhaupt Ihrer ist.

Müdigkeit ist ein schlechter Ratgeber, in beide Richtungen: Sie lässt das Aufhören als Lösung erscheinen und zugleich als Schwäche. Erster Prüfstein: Müdigkeit schwankt. Nach drei Wochen Ferien ist sie geringer, nach einem schwierigen Quartal grösser. Die Frage, ob es Zeit ist, schwankt nicht; sie ist am ersten Morgen nach den Ferien noch da. Zweiter Prüfstein: Stellen Sie sich das nächste Jahr genau wie dieses vor. Erleichterung spricht für Müdigkeit, und die geht vorbei. Beklemmung spricht dafür, dass Sie etwas wissen, was Sie noch nicht ausgesprochen haben.

Wenn der Schlaf seit Wochen fehlt, die Freude an allem verloren ist oder Gedanken kommen, sich etwas anzutun, ist nicht ein Gesprächspartner die erste Adresse, sondern Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Psychotherapeutin, auch wenn Sie selbst Medizinerin sind; die Dargebotene Hand erreichen Sie unter 143, im Notfall 144. Ich stelle keine Diagnosen und sage es Ihnen, wenn Sie mehr brauchen als ein Gespräch; siehe Wann brauchen Sie einen Therapeuten, wann genügt ein Gesprächspartner? und Erschöpft, aber kein Burnout? Oft stauen sich nur Entscheidungen.

Behalten Sie die Position – oder nur die Struktur, die sie Ihrem Tag gibt?

Eine Chefarztstelle, eine Kanzleipartnerschaft oder eine Bereichsleitung gibt mehr als ein Einkommen: einen Takt, eine Zuständigkeit, eine Antwort auf die Frage, was Sie tun. Das ist nichts Geringes, und es ist kein Grund zu bleiben. Nehmen Sie in Gedanken alles weg, was Struktur ist: die volle Agenda, das Sekretariat, die Partnersitzung am Montag. Bleibt die Arbeit selbst, bleiben die Menschen, für die Sie arbeiten? Dann bleiben Sie aus Überzeugung, müde oder nicht. Bleibt wenig, hält Sie die Struktur – und Struktur lässt sich auch ohne eine Position bauen, die Sie nicht mehr wollen. Vielleicht lautet Ihr Satz so: «Ich behalte die Kanzlei nicht aus Überzeugung, sondern weil sie meinen Tag strukturiert.» Das gilt auch umgekehrt: Wer geht, verliert am ersten Montag auch die Struktur; wie dieser Montag aussieht, steht in Pensionierung als Unternehmer oder Partner: was kommt danach?.

Was haben andere nach dem frühen Rücktritt bereut – und was nach dem Bleiben?

Eine belastbare Erhebung dazu für Chefärztinnen oder Kanzleipartner in der Schweiz kenne ich nicht, und ich erfinde Ihnen keine. Reue hängt, soweit ich sehe, weniger am Entscheid als an dem, was ungeprüft blieb. Deshalb Fragen statt Statistik.

Vor dem frühen Gehen:

  • Gehe ich zu etwas hin oder nur von etwas weg?
  • Was werde ich vermissen, und woher bekomme ich es sonst? Nicht den Titel: die Fälle, die Komplexität, das Gebrauchtwerden.
  • Wem habe ich es gesagt, bevor ich es bekannt gebe?

Vor dem Bleiben:

  • Bleibe ich, weil ich will, oder weil mir auf «Was sonst?» nichts einfällt?
  • Was kostet mein Bleiben die Menschen, die mit mir arbeiten, wenn ich innerlich schon gegangen bin?
  • Wenn ich «in drei Jahren» antworte: Habe ich das vor drei Jahren auch gesagt?

Welche Fragen klären Sie, bevor Sie Zeitpunkt und Nachfolge kommunizieren?

Die Reihenfolge ist wichtiger als der Zeitpunkt. Wer zuerst den Klinikdirektor oder die Partnerversammlung informiert und dann zu denken beginnt, denkt ab diesem Moment öffentlich. Drei Dinge kommen vorher:

  1. Der Entscheid selbst. Nicht «ich überlege», sondern «ich gehe, und zwar deshalb». Ein halber Entscheid lädt zum Verhandeln ein: reduziertes Pensum, Beratermandat, ein Jahr Verlängerung. Manches davon ist gut, aber es sollte Ihre Wahl sein.
  2. Ihre Rolle in der Nachfolge. Mitreden, wer kommt, oder ausdrücklich nicht mehr? Beides ist legitim, nur Unklarheit ist teuer.
  3. Das Gespräch zu Hause. Ein früherer Rücktritt verändert den Alltag von zwei Menschen. Wer es aus der Mitteilung an den Verwaltungsrat erfährt, wurde übergangen.

Den Kommunikationsplan machen Sie danach, mit HR oder dem Managing Partner; das ist Handwerk, und das können die.

Mit wem besprechen Sie das, wenn Sie selbst an der Spitze stehen?

Das ist die eigentliche Frage. Ihre Oberärzte sind Ihre Mitarbeitenden und hören in der Frage ihre eigene Zukunft. Die Partner sind Teil der Abstimmung. Der Klinikdirektor ist der Letzte, der es erfahren soll. Der Verband kennt zu viele Leute, die Sie kennen. Ihr Mann oder Ihre Frau ist zu nah dran, weil die Antwort das gemeinsame Leben verändert; siehe Mit wem reden, wenn alle etwas von Ihnen wollen?.

Was es braucht, ist jemand von aussen: ohne Funktion in Ihrem Haus, ohne Mandat von Klinik, Kanzlei oder Bank, ohne Amt im Verband, ohne Anteil daran, ob Sie gehen oder bleiben. Sie nennen das Thema; ich bringe keines mit, kein Modell, keine Folien. Ich frage, welche Annahme noch nie geprüft wurde, und sage Ihnen, was ich sehe, auch wenn es heisst, dass Sie seit drei Jahren über denselben Punkt reden und nichts entscheiden. Ich habe viele Jahre als Ingenieur in grossen Projekten gearbeitet und bin es gewohnt, Annahmen auf den Tisch zu legen, bevor jemand darauf baut. Widersprechen Sie ruhig. Den Entscheid nehme ich Ihnen nicht ab, und Vorsorge-, Rechts- oder Steuerauskunft gebe ich keine, auch nicht nebenbei. Bleiben ist mir gleich viel wert wie Gehen.

Die Vertraulichkeit ist schriftlich vereinbart und gilt auch gegenüber Arbeitgeber, Partnern und Familie, mit drei Grenzen, die ich Ihnen vorher nenne: eine rechtsverbindliche Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde, akute Gefahr für Leib und Leben und das Wohl eines Kindes. Ich zeichne Gespräche nicht auf; es gibt nur knappe Notizen, spätestens 12 Monate nach Abschluss vernichtet. Es gibt keine Referenzliste und keine Kundenstimmen; taucht ein Interessenkonflikt mit Ihrem Haus auf, sage ich es Ihnen. Ein Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB, wie es Ärztinnen und Anwälte haben, habe ich nicht; siehe Hat ein Coach Schweigepflicht? Was in der Schweiz gilt. Wir treffen uns bei Ihnen zu Hause, im Büro, wenn die Etage leer ist, oder an einem ruhigen Ort in Zürich, an der Goldküste oder in Zug; niemand sieht Sie eine Praxis betreten (warum ich zu Ihnen komme). Drängt eine Frist, lesen Sie Entscheidung unter Zeitdruck: warum oft ein Gespräch reicht. Grundlagen: Was ist ein Sparringspartner?; die Formate: Sparring.

Kurz gesagt

Ob es Zeit ist, erkennen Sie nicht an der Müdigkeit, die schwankt, sondern daran, was Sie noch hält: die Arbeit selbst oder bloss die Struktur, die sie Ihrem Tag gibt. Klären Sie den Entscheid und Ihre Rolle in der Nachfolge und führen Sie das Gespräch zu Hause, bevor es in Klinik oder Kanzlei jemand erfährt; Rente, Vertrag und Steuern kommen danach zu den Fachleuten. Für die Frage davor braucht es ein Gegenüber ohne Funktion in Ihrem Haus und ohne Anteil am Ausgang; was Sie dort sagen, bleibt dort, und das ist schriftlich vereinbart.

Wenn Sie diese Frage mit jemandem durchdenken möchten, der nichts davon hat: Winn Chelini, unabhängiger Vertrauter und Sparringspartner in Zürich, an der Goldküste und in Zug. Der erste Schritt ist ein vertrauliches Gespräch – 20 Minuten, telefonisch oder per Video, kostenlos und ohne Nachfassen.

Vertrauliches Gespräch anfragen

Kurz beantwortet

Fragen zu diesem Thema

Ist früher aufhören nicht einfach Aufgeben?

Nein, und es ist auch nicht automatisch richtig. Aufgeben wäre, zu gehen, ohne geprüft zu haben, was Sie noch hält. Ebenso ungeprüft ist es, zu bleiben, nur weil Ihnen auf die Frage «Was sonst?» nichts einfällt. Beides lässt sich in einem Gespräch auseinandernehmen; was danach übrig bleibt, ist Ihr Entscheid, in die eine oder die andere Richtung.

Lässt sich das in einem einzigen Gespräch klären?

Oft ja, weil die Frage meist seit Jahren im Kopf ist und bloss noch nie laut ausgesprochen wurde. In welche Richtung sie fällt, weiss ich vorher nicht. Ein Gespräch dauert 60 Minuten, 90 Minuten auf Anfrage, bei Ihnen oder online; die Anfahrt im Umkreis von 60 Fahrminuten um Wetzikon ist inbegriffen. Der Preis richtet sich nach Format und Dauer; Sie erfahren ihn im vertraulichen Gespräch vorab, bevor Sie sich entscheiden. Kein Paket, keine Mindestanzahl; ob Sie wiederkommen, entscheiden Sie nach dem Gespräch, nicht davor.

Erfährt meine Klinik oder meine Kanzlei davon?

Nicht von mir. Die Vertraulichkeit ist schriftlich vereinbart und gilt auch gegenüber Arbeitgeber, Partnern und Familie. Sie hat drei Grenzen, die ich Ihnen vorher nenne: eine rechtsverbindliche Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde, akute Gefahr für Leib und Leben und das Wohl eines Kindes. Ich zeichne Gespräche nicht auf; es gibt nur knappe Notizen, spätestens 12 Monate nach Abschluss vernichtet. Ein Berufsgeheimnis, wie es Ärztinnen und Anwälte haben, habe ich nicht; das sage ich offen.

Quellen

  1. Art. 321 StGB (Verletzung des Berufsgeheimnisses; gilt für Ärztinnen und Anwälte, nicht für Sparringspartner), Fedlex – fedlex.admin.ch, abgerufen am
  2. Chelini, Sparring: Formate und Konditionen, Stand 02.11.2026 – chelini.ch, abgerufen am

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Das vertrauliche Gespräch. Kostenlos, 20 Minuten.

Am Telefon oder per Video. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts begründen. Danach wissen Sie, ob meine Art zu Ihnen passt.

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